Die Europäische Union regelt die Kurzzeitvermietungen neu. Eine entsprechende Verordnung wurde in den vergangenen Monaten fertig ausverhandelt und Mitte März im EU-Rat beschlossen. Seit Montag ist sie auch im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Nun haben die Mitgliedsländer zwei Jahre Zeit, um sie umzusetzen. Die Frist dafür läuft ab 20. Mai.

Wer auf Plattformen Wohnraum an Touristen vermietet, muss sich bald registrieren.
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Registrierungspflicht und Datenaustausch

Wichtigste Neuerung wird eine Registrierungspflicht für Gastgeberinnen und Gastgeber sein. Eine solche gibt es zwar schon in den Bundesländern Salzburg und Tirol, ebenso wie in manchen anderen europäischen Regionen. Es sei aber eben ein "Fleckerlteppich", sagt Maria Schreiner, Geschäftsführerin des WKÖ-Fachverbands Hotellerie. "Das will die EU nun vereinheitlichen, da hat ein Umdenken stattgefunden."

Deshalb wird bald jede Einheit, die auf einer Plattform wie Airbnb, Booking.com, Tripadvisor oder Expedia angeboten wird, in einem Beherbergungsregister eingetragen sein müssen, und die dazugehörige eindeutige Registrierungsnummer wird auch auf allen Plattformen verpflichtend anzuführen sein. Letzteres ist derzeit etwa in Salzburg nicht der Fall.

EU-Initiative durchkreuzte österreichische Pläne

Außerdem müssen die Plattformen "Tätigkeitsdaten" liefern, also neben Informationen über die Gastgeberinnen und Gastgeber auch Daten über Nächtigungen. "Die Verpflichtung zur monatlichen Meldung der Tätigkeitsdaten wird alle Plattformen treffen", erklärt ein Sprecher von Tourismus-Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler (ÖVP). Dazu zählen natürlich die bereits erwähnten großen internationalen Plattformen genauso wie kleinere Plattformen wie "Urlaub am Bauernhof" oder die Plattformen diverser Tourismusverbände.

Allerdings: Das noch zu schaffende österreichische Beherbergungsregister wird nicht jene "einheitliche digitale Zugangsstelle für den Empfang und die Weiterleitung von Tätigkeitsdaten" sein, die gemäß EU-Verordnung errichtet werden muss. Vielmehr wird das Beherbergungsregister zunächst Grundlage und Basis für das "Digitale Gästeblatt" sein, das in Österreich schon länger geplant ist, dann aber von der EU-Initiative "überlagert" wurde. Eine Pilotphase, die schon Ende 2023 hätte starten sollen, wurde deshalb nach hinten verschoben.

Nicht eine Stelle, sondern zehn?

Wo die nationale Datensammelstelle angesiedelt wird, muss erst noch geklärt werden. Es könnte durchaus passieren, dass es nicht eine Stelle gibt, sondern deren neun – bzw. zehn. Eine für jedes Bundesland und eine als übergeordnete Stelle, die die Daten dann für den nationalen und internationalen Austausch bereithält. "Gewerbliche Beherbergung ist eine Bundeskompetenz, aber der Tourismus ist Landessache", erklärt WKÖ-Geschäftsführerin Schreiner.

Ein Rechtsgutachten, das die komplizierte föderalistische Gemengelage aufdröseln soll, ist laut einem Sprecher des Ministeriums noch nicht fertig. "Kernaussage ist aber, dass bei diesem Thema Bund und Länder abgestimmt vorgehen müssen." Aufbauend auf dem Rechtsgutachten sollen sich dann Arbeitsgruppen mit dem Thema befassen. 2026 soll bzw. muss das Beherbergungsregister jedenfalls starten.

Warten auf die Schnittstellen

Auch aus Sicht der Plattform Airbnb gibt es dafür noch eine Menge an Hausaufgaben zu erledigen. Ellen Madeker, Head of Public Policy DACH & CEE bei Airbnb, nennt die EU-Verordnung im Gespräch mit dem STANDARD zwar "klug und durchdacht", denn die einzelnen Mitgliedsstaaten würden dadurch "ein granulares und vollständiges Bild davon bekommen, wie sich der Tourismus entwickelt". Bei Fehlentwicklungen könnten die Behörden dann "passgenau eingreifen und regulieren". Genau das ist auch eines der obersten Ziele der EU-Initiative: Der bisher vorherrschende Mangel an Informationen erschwere es den Behörden, "die tatsächlichen Auswirkungen der Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften zu bewerten und angemessene politische Antworten zu entwickeln und durchzusetzen", so steht es gleich im ersten Absatz der EU-Verordnung.

Im Kern gehe es aber eben um das Teilen von Daten, sagt Madeker, "und da gibt es derzeit noch sehr unterschiedliche Zugänge in den einzelnen Ländern". In Österreich muss Airbnb beispielsweise seit 2021 Steuerdaten mit dem Finanzministerium teilen, in Deutschland aber nicht. "Die EU will nun einen EU-weiten Rahmen bauen. Das begrüßen wir sehr, es wird unsere Arbeit erleichtern", sagt Madeker. Vorerst aber müsse man auch bei Airbnb "warten, bis diese Schnittstellen geschaffen werden".

Wiener Bauordnung: Stichtag 1. Juli

Mit den aktuellen Bemühungen der Stadt Wien, die touristische Vermietung von Wohnungen per Bauordnung einzudämmen, hat die EU-Verordnung nichts zu tun. Hier ist, wie berichtet, der 1. Juli ein wichtiger Stichtag. Ab diesem Tag brauchen Gastgeberinnen und Gastgeber, die Wohnungen für mehr als 90 Tage im Jahr Urlaubern anbieten möchten, eine Ausnahmebewilligung.

Airbnb-Managerin Madeker sieht in der Wiener Initiative gute und weniger gute Aspekte. Generell solle Tourismus natürlich stadtverträglich sein. "Es ist völlig klar, dass Städte für die Menschen da sind, die darin wohnen. Und wenn dadurch Spekulanten das Handwerk gelegt wird, ist das durchaus in unserem Sinne." Andererseits bringe der Tourismus unbestreitbar auch wirtschaftliche Vorteile.

Viele Städte schränkten touristische Vermietung ein

In Wien sind aktuell rund 14.500 Unterkünfte nur auf Airbnb gelistet, andere Plattformen also noch gar nicht berücksichtigt. Etwas mehr als 11.800 davon sind ganze Wohneinheiten. Die Mehrheit der Gastgeber seien aber nach wie vor "Home-Sharer" gemäß dem ursprünglichen Konzept von Airbnb, sagt die Managerin – also Menschen, die nur während ihrer eigenen Abwesenheiten die Wohnung weitervermieten. "Die Wiener Regelung können wir nachvollziehen, auch dass das Home-Sharing bleibt. Die fixe Tagesgrenze von 90 Tagen sehen wir aber sehr kritisch."

Ein 120-Tage-Limit gibt es in Paris, in London und Berlin sind es so wie in Wien 90 Tage. Allerdings gibt es auch viele Städte mit noch kürzeren Zeiträumen, beispielsweise Hamburg (56 Tage), Barcelona (31 Tage) und Amsterdam (30 Tage). (Martin Putschögl, 29.4.2024)